Hochzeit von Helmut Bauer und Wachsmut Doom

  • Hallo sehr geehrte Suchtbunkergenossen!!!


    Wie ihr sicherlich schon am Thema erkennen könnt Heiraten Helmut und ich am Samstag den 20.5.2017
    hiermit lade ich alle zu diesem einmaligen Event ein!!
    Ich und mein gatte wünschen dass ihr euch an diesem Event angemessen verhaltet
    und diesen Moment für uns nicht Versaut.
    Es ist auch für Security gesorgt also macht keine Dummheiten!


    Ich bitte um eine kleine Rückmeldung wer kommt und wer nicht.


    Geschenke sind auch erlaubt ! :kappa:


    LG Wachsmut Doom


    [RP Operatot]

  • Ich möchte dann gerne antreten mit tollen Geschenken :)
    Sogewiss möchte ich euch gratulieren das ihr in euch gefunden habt

    Wo er auch immer sein mag, er ist weg.
                                                                          

    dokuro bye.

  • Abgelehnt


    Herr @Wachsmut Doom und @Helmut Bauer,


    es tut mir leid Ihnen das mitteilen zu müssen, aber Ihr Antrag auf eine gleichgeschlechtliche Ehe wurde abgelehnt. Grund sind die im Deutschen Ehegesetz vereinbarten Paragraphen:


    § 1.
    (1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    (2) Das Vormundschaftsgericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.


    § 11.
    (1) Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung von einem Standesbeamten stattgefunden hat.
    (2) Als Standesbeamter im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer, ohne Standesbeamter zu sein, das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausgeübt und die Ehe in das Familienbuch eingetragen hat.


    Ihre Verheiratung wurde bereits anuliert, falls Sie Ihre Feierlichkeit trotz dessen unter dem Namen einer Verheiratung stattfinden, so wird der Staat weitere rechtliche Mittel einleiten und weiter verfolgen.


    Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Tag.


    Chris Mcdoom, Forum-Staff

    2 Mal editiert, zuletzt von Ryvick ()

  • Abgelehnt


    Herr @Wachsmut Doom und @Helmut Bauer,


    es tut mir leid Ihnen das mitteilen zu müssen, aber Ihr Antrag auf eine gleichgeschlechtliche Ehe wurde abgelehnt. Grund sind die im Deutschen Ehegesetz vereinbarten Paragraphen:


    § 1.
    (1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    (2) Das Vormundschaftsgericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.


    § 11.
    (1) Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung von einem Standesbeamten stattgefunden hat.
    (2) Als Standesbeamter im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer, ohne Standesbeamter zu sein, das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausgeübt und die Ehe in das Familienbuch eingetragen hat.


    Ihre Verheiratung wurde bereits anuliert, falls Sie Ihre Feierlichkeit trotz dessen unter dem Namen einer Verheiratung stattfinden, so wird der Staat weitere rechtliche Mittel einleiten und weiter verfolgen.


    Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Tag.


    Chris Mcdoom, Forum-Staff

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