Beiträge von TheGermanTree

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Fassung vom 26.11.2023


    Inhaltsverzeichnis

    § 1 Gültigkeit

    § 2 Grundregeln

    § 3 Straßenbenutzung

    § 4 Geschwindigkeit

    § 5 Abstand

    § 6 Überholen

    § 7 Vorfahrt

    § 8 Wenden, Rückwärtsfahrten

    § 9 Fahrbahnmarkierungen
    § 10 Halten, Parken

    § 11 Ladung

    § 12 Sonderrechte

    § 13 Blaues und gelbes Blinklicht


    § 1 Gültigkeit

    (1) Diese Verordnung ist für alle Verkehrsteilnehmer des Landes gültig und bindend.


    § 2 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    § 3 Straßenbenutzung

    (1) Es gilt ein Rechtsfahrgebot. Alle Fahrzeuge haben sich stets auf der rechten Fahrbahn und von zwei Fahrstreifen auf dem rechten aufzuhalten.

    (2) Nicht-Motorisierte Fahrräder dürfen sich nicht am Straßenverkehr beteiligen.


    § 4 Geschwindigkeit

    (1) Die maximal zulässige Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft beträgt 50 km/h.

    (2) Die maximal zulässige Geschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft beträgt 100 km/h.

    (3) Die maximal zulässige Geschwindigkeit auf öffentlichen Grundstücken, auf Parkflächen und an staatlichen Einrichtungen beträgt 25 km/h.


    § 5 Abstand

    (1) Der Abstand zwischen zwei vorausfahrenden Kraftfahrzeugen ist so zu wählen, das eine gefahrenbedingte Notfallbremsung ohne Kollision der beiden Fahrzeuge vollzogen werden kann.


    § 6 Überholen

    (1) Das überholen ist lediglich außerhalb geschlossener Ortschaft erlaubt.

    (2) Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit gemäß § 4 StVO ist nicht zu überschreiten.

    (3) Der Überholvorgang hat nur stattzufinden, wenn die Geschwindigkeit des überholten signifikant niedriger als die zulässige Höchstgeschwindigkeit gemäß § 4 StVO liegt.

    (4) Der einzuhaltende Abstand gemäß § 5 StVO ist nicht zu unterschreiten.

    (5) Der überholte darf während des Überholvorganges nicht beschleunigen oder den Überholvorgang behindern.

    (6) Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft an einem fahrenden Fahrzeug passiert, überholt nicht. Es gelten §§ 6 Abs. 2 - 5 StVO.


    § 7 Vorfahrt

    (1) Vorfahrt hat, wer bei einer Kreuzung von rechts kommt.

    a) Haltesignale, wie eine rote Ampelanlage oder ein Stoppschild, heben die eigene Vorfahrt auf. Es ist Vorfahrt zu gewähren.

    (2) Wer sich auf einer markierten Vorfahrtsstraße befindet, hat Vorfahrt.

    (3) Wer auf einer Fahrbahn nach links, über die Gegenspur abbiegen möchte, muss Vorrang gewähren.

    (4) Wer von einem privaten Grundstück, einem Feld- oder Sandweg abfährt, muss Vorfahrt gewähren.


    § 8 Wenden, Rückwärtsfahrten

    (1) Es darf nicht auf der Fahrbahn gewendet werden, insofern die Gegenspur befahren werden muss.

    (2) Es darf nicht rückwärts auf der Fahrbahn gefahren werden.


    § 9 Fahrbahnmarkierungen

    (1) Durchgezogene Mittel- und Seitenstreifen sind nicht zu überfahren.

    (2) 'Zebrastreifen' gewähren Fußgängern beim passieren absoluten Vorrang.


    § 10 Halten, Parken

    (1) Es darf lediglich am Straßenrand gehalten und geparkt werden, insofern keine dafür vorgesehen Parkfläche genutzt wird.

    (2) Das halten ist unzulässig

    (a) an unübersichtlichen Straßenstellen,

    (b) in Kurven,

    (c) vor, an und in staatlichen Grundstücksausfahrten;

    (3) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als fünf Minuten hält, der parkt.

    (4) Das parken ist unzulässig

    (a) an Kreuzungen im Bereich von 10 Metern,

    (b) vor Grundstücksein- und ausfahrten,

    (c) an allen in § 10 Abs. 2 genannten Stellen;


    § 11 Ladung

    (1) Die Ladung eines Fahrzeuges ist stets gesichert zu transportieren.

    (2) Es darf keinerlei Ladung über das Heck oder die Front des Fahrzeuges hängen.


    § 12 Sonderrechte

    (1) Staatliche Einrichtungen, ins besondere die Polizei, der Rettungsdienst, der Zolldienst und die Streitkräfte sind von dieser Verordnung befreit, insofern dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben geboten ist.

    (2) Die Inanspruchnahme des § 12 Abs. 1 StVO erfordert die Nutzung einer Blaublinkenden Warnlichtanlage, sowie der Nutzung einer Wechselhornwarnanlage.

    (3) Mitarbeiter der kommunalen Vollzugsdienste, ins besondere der Straßenwacht, sowie der öffentlichen Personenverkehrsmittel dürfen in Erfüllung der beruflichen Aufgaben

    (a) im Gegenverkehr halten und parken,

    (b) eine durchgezogene Mittel- und Seitenmarkierung kreuzen;


    § 13 Blaues und gelbes Blinklicht

    (1) Die Nutzung von blauem Blinklicht an Fahrzeugen, obliegt den in § 12 Abs. 1 genannten Stellen.

    (2) Die Nutzung von gelbem Blinklicht an Fahrzeugen, obliegt den in § 12 Abs. 3 genannten Stellen.

    Danke für die Offenbarung ihrer geheimen Ermittlungen und deren mögliche Beobachtungsziele, nun sind sicherlich alle Gefährder besonders 'vorsichtig'.

    Auch Bemerkenswert, dass der Auslandsgeheimdienst das Bundesparlament beobachtet und damit ohne mit der Wimper zu zucken die Immunität aller Abgeordneter zu missachten droht.


    Da haben wir doch direkt ein Thema für die Sitzung.

    Es gibt bereits ein Rangsystem, welches anhand deiner RP Punkte dir in den staatlichen Berufen z.b. bei der Polizei höhere Dienstgradabzeichen setzt.

    Mehr würde aber auch irgendwann den Rahmen von DarkRP sprengen.

    Bundestagsvizepräsident tritt zurück!

    Eine Sitzung, die sich das Präsidium sicherlich anders vorgestellt hat, ist gestern aus dem Ruder gelaufen.
    Politische Ansichten und Meinungen gingen mehr auseinander als je zuvor.

    Darunter mischte sich auch eine neue Partei in die Debatte ein: Das Präsidium.
    Im Normalfall ist es ein Tabuthema für einen Bundestagspräsidenten seine politische Meinung zu veröffentlichen.

    Um so mehr Kritik regnete es in seltener Einigkeit von allen Parteien gegen den Vizepräsidenten de-Costas, welcher in seiner Eröffnungsrede Referenzen zu unkontrollierter Immigration machte und somit sein Neutralitätsgebot brach.

    Trotz das eben diese Aussagen einen Applaus der Rechtsparteien hervorrief, hielt diese Anerkennung nicht lange an und schnell feuerten auch eben diese Parteien scharf und schwer gegen den Vizepräsidenten.


    Am Ende der Sitzung war der Schaden bereits irreparabel. Bereits zuvor stand der Vizepräsident mehrfach wegen vermutlicher Beteiligung an rechter Gewalthandlungen gegen die Linke in der Kritik.

    Nun hatten die Linksparteien mehr als nur genügend Gründe ein Ermittlungsverfahren gegen de-Costas zu verlangen, welchem dieser mit seinem Rücktritt zuvor kam.

    Welchen Weg der Bundestagsvizepräsident a.D. nun einschlägt ist noch offen.

    Das Schiff 'Bundestag' mit rechter Schlagseite...

    Am gestrigen Abend trat der Bundestag zur zwoten Sitzung der fünften Sitzungsperiode zusammen.
    Anwesend waren die Regierungsparteien 'Alternative für EvoCity' und 'Sauer für EvoCity', ebenso wie die Oppositionsparteien 'EvoCity Kommunistische Partei', 'Sozialdemokratische Partei' und die 'Panzerstahlfraktion'.

    Niemand hätte es jedoch einem Zuschauer verdenken können die EKP zu übersehen.
    Oppositionsarbeit, wie die Wähler es fordert sieht anders.

    Weder der Parteiführer, noch sein Stellvertreter waren während der Sitzung anwesend, sodass die Partei all ihre Themen zurückzog und sich lediglich ruhig und ihren Sitzen verhielt. Es Wort des Widerstandes gegen Rechts? Fehlanzeige..

    Würde man es nicht besser wissen, hätte man denken können, dass die 'SPE' neuerdings eine Regierungspartei darstellt.
    Gleich im Sinn & Zweck wie die Regierungsparteien, jedoch keine Beteiligung an der Regierung. Hier stellt man sich die Frage, woran hat es gelegen?

    Mehrfach schloss der einzige anwesende Abgeordnete der 'SPE' Marwin Baker sich der Regierung in Anträgen und Meinungsdebatten an.


    Wo liegt nun dann das besondere an dieser Sitzung?

    Das Bundestagspräsidium gab am diese Sitzung einen seltenen Einblick in die eigene politische Gesinnung, welche jedoch laut Tradition stets geheim und unbekannt verbleiben soll?
    So soll es zu mindestens für die Neutralität sein.

    Wirklich dran gehalten hat der Vizepräsident de-Costas sich daran nicht.

    Es hagelte Kritik von allen Parteien für seine Missachtung des Neutralitätsgebotes, sodass etliche Ordnungsrufe ausgesprochen wurden.

    Dennoch konnte das Bundestagspräsidium die Kritik nicht im Zaun halten, sodass der Vizepräsident zum Ende der Sitzung hin seinen sofortigen Rücktritt bekannt gab. Mehr dazu in einem Folgeartikel.


    Die Abgeordneten beider Parteien fanden lediglich verachtenden Worte füreinander und das Präsidium, sodass viele Debatten in Beleidigungen und Anfeindungen gipfelten.


    Es bleibt nun offen ob die Arbeit der Parteien sich bei der kommendes Bundestagssitzung, welche auch eine neue Sitzungsperiode nach sich zieht, an der Wahlurne bezahlt macht.

    Einladung zur 5. Sitzung des Bundestages am 17.09.2023 um 19:00 Uhr

    Sehr geehrte Damen & Herren,
    hiermit laden Wir Sie zur kommenden 2. Sitzung der 5. Legislaturperiode des Bundestages ein.


    Organisation
    Das Bundestagspräsidium bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere Institution.

    Es können Mitglieder öffentlicher Parteien als auch Parteilose an den Sitzung des Bundestages teilnehmen.
    Diese müssen bei der Sitzung am 01.07.2023 in den Bundestags gewählt worden sein.


    Parteien & Parteilose
    Parteiführer können, entsprechend ihrer erwählten Plätze, an der kommenden Sitzung teilnehmen.
    Wir bitte darum, das alle unten genannten Parteien aktuelle Mitgliederlisten, beabsichtigten Abgeordneten einsenden!

    Die Regierungsparteien werden von der 'Alternative für EvoCity' und 'Sauer für EvoCity' gestellt.


    Sitzungsthemen
    Abgeordnete & Bürger dürfen über das folgende Formular (KLICK) Themen für die kommende Sitzung einreichen.


    Haus- & Geschäftsordnung
    (1) Ungebührliches Verhalten gegenüber Abgeordneten oder Mitgliedern des Bundestagspräsidiums kann mit einer RÜGE geahndet werden.
    (2) Mehrfaches oder schwerwiegendes ungebührliches Verhaltes gegenüber Abgeordneten oder Mitgliedern des Bundestagspräsidiums kann mit einem ORDNUNGSRUF geahndet werden.
    (3) Bei untragbarem Verhalten können Abgeordnete temporär oder dauerhaft von Sitzungen des Bundestages ausgeschlossen werden.
    (4) Das Bundestagspräsidium darf - bei vorliegenden Gründen - die öffentliche Auspeitschung eines Abgeordneten anordnen.
    (5) Das Bundestagspräsidium hat das Hausrecht inne.


    Ablauf der Sitzung
    Uhrzeit Thema
    19:00 Versammlung & Beginn der Sitzung im Bundestag.
    19:15 Ansprache des Bundestagspräsidenten.
    19:20 Ansprache des Bundeskanzlers.
    19:30 Themen der Abgeordneten & des Volkes werden angesprochen.


    Abschluss
    Wir hoffen auf eine rege Teilnahme.


    Mit freundlichen Grüßen
    das Bundestagspräsidium

    EvoCity, den 01.09.2023


    Folgende Parteien dürfen an der Sitzung teilnehmen:
    - Alternative für EvoCity
    - Sauer für EvoCity
    - EvoCity Kommunistische Partei
    - Sozialdemokratische Partei EvoCity
    - Panzerstahl Fraktion

    Es war damals (2016 bis zur Einführung der RP Punkte) bereits für alle Verfügbar und was wurde gemacht? Getrollt...


    Die RP Punkte sollten gerade für das neuere Volk ein Ziel sein und Sie zur mehr RP anregen.

    Bin dementsprechend dagegen.

    Mord und Korruption im Parlament?

    Die Evocity News steht für integre und faktenbasierte Nachrichten.
    Unsere Leserschaft dürstet nach knallharten Fakten und Tatsachen.

    Unsere Reporter setzen immer wieder ihr Leben für diesen Durst aufs Spiel. So auch in dem tragischen Fall von Hans Teo-Kaiser.
    Teo-Kaiser recherierte zu dem Vorwurf der Korruption gegen den Bundestagsvizepräsidenten de-Costas, welche laut Gerüchten sich aktiv gegen die Linksgesinnte politische Szene engagieren soll und somit seine geforderte Neutralität als nicht-gewähltes Parlamentsmitglied nicht gerecht werde.

    Teo-Kaiser traf im Haftbereich der Polizei Inspektion auf schockierende Szenen, als dieser den Bundestagsvizepräsidenten vorfand, wie er den Vorsitzenden der EKP Slippin Sonny am foltern und verprügeln war.
    Herr Sonny, in seinem eigenen Urin und Blut liegend, wurde durch den Bundestagsvizepräsidenten mit seinem Schlagstock verprügelt und mit dessen Dienstwaffe angeschossen und schwerstens verwundet.

    Wenige Augenblicke später verloren wir jeglichen Kontakt zum Reporter, lediglich ein lauter Ausruf: "[...] du dreckiges Kommischwein [...]" konnte noch vernommen werden.

    Anbei finden Sie die letzten Bilder des Reporter.
    Wir werden uns davon nicht abschrecken lassen! Wir recherchieren weiter!

    Würde der Server vom RP Setting her in einem Krisengebiet spielen, würde ich es verstehen dass wir sagen, dass die Exekutive in militärischen Einrichtung unterkommt.

    Aber der Server spielt vom RP Setting her in einem demokratischen Rechtsstaat, welcher zwar hin und wieder - durch diese elendigen Kommunisten der EKP - außer Kraft gesetzt wird, jedoch im Grund her als Rechtsstaat fungiert, spätestens wenn die RP Spieler im Bundestag zusammentreten und die anwesende Community diese wortwörtlich wählt.


    Aus diesem Grund sehe ich als es sinnfrei an wertvollen Bauplatz für eine Militärbasis zu vergeuden.