Strafgesetzbuch für Evocity

  • Update vom 08.04.21:

    • Es wurden einige Absatz und Zeichen Fehler behoben.
    • Separierung von Absatz 5 §1 "illegaler Waffenbesitz" in a) Handfeuerwaffen und b) Langwaffen

    Einmal editiert, zuletzt von Jan Yeti () aus folgendem Grund: Weitere Veränderungen

  • Falls eine Rückmeldung oder Kritik besteht, würde ich mich sehr darüber freuen, da dieses RP Strafgesetzbuch für Evocity einfach...

    Sehr gerne.


    Im großen und ganzen ganz okay, mir fehlt aber noch ein bisschen was.



    Fangen wir bei der Körperverletzung an. Hier wurde die Tatvariante der Gesundheitsschädigung aufgeführt. Ist an sich nicht falsch, aber auch eine körperliche Misshandlung (Jede üble oder unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt) - was die Unterstufe der Gesundheitsschädigung ist - stellt eine Körperverletzung da. Die unter Punkt a und b aufgeführten 'Beispiele?' gehen nach meiner Rechtsauffassung in den Bereich der gefährlichen Körperverletzung, um genau zu sein in den §224 (1) Nr. 5 StGB. Wo wir schon bei der gefährlichen Körperverletzung sind: Mir fehlt die Aufschlüsselung in fahrlässige Körperverletzung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung.



    Bei einem Tötungsdelikt sind folgende grundlegende Dinge zu beachten: Ein Mörder ist nur, wer auch die Tatbestandsmerkmale des Mordes erfüllt. Darunter zählt nach §211 (2) StGB wer:

    - aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst niedrigen Beweggründen,

    - heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    - um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

    handelt.

    Hier gilt also immer das Tatmotiv zu klären. Es könnte sich sonst, für den dieser Paragraph nicht greift, auch um einen Totschlag, eine Körperverletzung mit Todesfolge, Tötung auf Verlangen usw. handeln.



    Beim Hausfriedensbruch fehlt mir die Tatvariante des "oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt". Zitat §123 StGB

    Hier ist, genau wie bei der Sachbeschädigung und beim Diebstahl geringwertiger Sachen (also unter 25€) zu beachten, dass es sich hier um Antragsdelikte handelt.



    Beim Diebstahl ist von dir nur die bewegliche Sache aufgeführt. Wichtig ist auch: die bewegliche Sache muss fremd sein. Heißt, nicht im alleineigentum des Täter und nicht herrenlos. Bei der Aneignung fehlt mir auch noch die Rechtswidrigkeit. Sprich die rechtswidrige Zueignungsabsicht wird hier geprüft.



    Bei der Beleidigung muss der Taterfolg nicht die negative Ansicht einer anderen Person sein, sondern der Geschädigte muss sich in seiner Ehre gekränkt fühlen.



    Beim Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte bedarf es einer aktiven Widerstandshandlung. Das bloße widersetzen von Anweisungen oder das entziehen aus der Maßnahme durch Flucht reicht für eine Widerstandshandlung nicht aus. Aufgeführt ist auch das "Ausüben von Gewalt gegen diese". Hier ist klar zu differenzieren, ob sich diese Gewalt gezielt auf den Körper des Amträgers richtet. Die Grenze zum Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte ist hier sehr klein.



    Behinderung der Justiz gibt es so nicht und macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn. Hier kommen für mich §258 StGB (Strafvereitelung) und §164 StPO (Festnahme von Störern) in Betracht.



    Im Bereich des Waffenrechts ist die Notwehr (ich gehe vom StGB aus) erwähnt. Diese müsste definiert und die Nothilfe, sowie der rechtfertigende Notstand hinzugefügt werden.



    Im Bereich der StVO muss auf jeden Fall erwähnt werden, dass es sich hier fast ausschließlich um Ordnungswidrigkeiten handelt.



    Der schwere Eingriff in den Straßenverkehr ist ebenfalls von der Gefährdung des Straßenverkehrs, sowie der Nötigung im Straßenverkehr zu differenzieren. Allgemein geltende Straftaten des StGB können natürlich auch im Bereich von Verkehrsstraftaten geschehen.



    Beim BtMG ist jetzt zwar aufgeführt, dass das Handeln mit Drogen verboten ist, aber nicht was überhaupt eine Droge darstellt. Also am besten einfach eine Auflistung.


    Hoffe das Feedback reicht für den Anfang :)


    Bleibt gesund & mit freundlichen Grüßen


    Trexxo

    𝕾𝖔𝖐𝖗𝖆𝖙𝖊𝖘 𝖘𝖆𝖌𝖙𝖊 𝖊𝖎𝖓𝖘𝖙;" 𝕴𝖈𝖍 𝖜𝖊𝖎ß, 𝖉𝖆𝖘𝖘 𝖎𝖈𝖍 𝖓𝖎𝖈𝖍𝖙𝖘 𝖜𝖊𝖎ß. 𝖀𝖒 𝖉𝖎𝖊𝖘𝖊𝖓 𝖀𝖓𝖙𝖊𝖗𝖘𝖈𝖍𝖎𝖊𝖉 𝖇𝖎𝖓 𝖎𝖈𝖍 𝖜𝖔𝖍𝖑 𝖐𝖑ü𝖌𝖊𝖗 𝖆𝖑𝖘 𝖉𝖎𝖊 𝖆𝖓𝖉𝖊𝖗𝖊𝖓."

    ~𝟒𝟓. 𝖛. 𝕮𝖍𝖗.

  • Ich muss erstmal sagen, ich hab mit einer Rückmeldung im dem Ausmaß nicht wirklich gerechnet.


    Ich werde dann bei deinen Punkten mal andocken, aber erstmal möchte ich mich definitiv für das Feedback und das Interesse in dem Ausmaß bedanken.

    Körperverletzung

    Ich werde probieren die Unterteilung in mehr Bereichen zu unterteilen und dort eine genauere Definition verbessert dazu hinzufügen.

    Tötungsdelikt

    Ich habe bereits probiert das Motiv etwas an zu kratzen, aber noch nicht tiefer in die Materie ein zu dringen, einfach erstmal zur Simple Haltung des ganzen. Ich werde hingegen probieren das Tatmotiv deutlich heraus zu heben.

    Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte

    Ich hatte es hier etwas simple gefasst und auch Teile der Flucht (Simple aufgrund der Häufigkeit und Art der Flucht) in Klammern indirekt eingesetzt. Ich wollte es wie gesagt, für Evocity etwas abändern, aufgrund der teilweise drastischen Situation welche gegenüber der Polizei und Staatsbeamten entgegen steht.

    Behinderung der Justiz

    Mir ist bewusst, dass es so nicht existiert ich hatte es hierbei erneut simple gehalten und teile der von dir genannten Artikel zusammengefasst, damit es besser in die Situation von Evocity passt, da meines Erachtens die beiden Artikel zusammen eine gute Möglichkeit bieten gegen die teilweise extreme Behinderung von Festnahmen vorgehen.

    Notwehr im Waffengesetz

    Ich habe mir bereits Gedanken zu dem Bereich der Notwehr gemacht und werde mich auf jeden Fall daran setzen, dies etwas besser zu erläutern, damit es klar wird was als Notwehr gilt.

    StVO

    Im Bereich der StVO werde ich definitiv noch etwas verbessern müssen auch bezüglich des Eingriffs in den Straßenverkehr und der Ordnungswidrigkeiten, hierbei überlege ich noch wie ich das auf die teilweise dramatische Situation des Straßenverkehrs in der Stadt anpasse, einfach da Unfälle oder falsch Fahren keine Seltenheit sind.


    Und ich muss mich definitiv auch noch etwas mehr an das Betäubungsmittelgesetz setzen, generell sind das Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen die StVO noch relativ locker, da diese noch nicht ganz ausgearbeitet sind, weswegen ich auch gemeint hatte dass es erstmal nur ein Konzept ist.


    Trotzdem wollte ich mich enorm nochmal für das ausführlich Feedback bedanken, ich schätze es wirklich sehr. Ich hoffe meine Rückmeldung darauf wird ansatzweise auch nur dem Feedback gerecht, da ich wirklich positiv überwältigt bin. Falls noch etwas seins sollte auch bezüglich der Rückmeldung, würde ich mich sehr darüber freuen!


    Mit freundlichen Grüßen

    Jan Yeti

  • Erstmal Jan Yeti immer wieder gerne.


    Falls noch etwas seins sollte auch bezüglich der Rückmeldung, würde ich mich sehr darüber freuen!

    Ich würde vorschlagen, dass wenn Du Fragen in Richtung Strafrecht haben solltest, Du mir gerne schreiben kannst.


    Ansonsten weiterhin viel Erfolg!


    Bleibt gesund & mit freundlichen Grüßen


    Trexxo

    𝕾𝖔𝖐𝖗𝖆𝖙𝖊𝖘 𝖘𝖆𝖌𝖙𝖊 𝖊𝖎𝖓𝖘𝖙;" 𝕴𝖈𝖍 𝖜𝖊𝖎ß, 𝖉𝖆𝖘𝖘 𝖎𝖈𝖍 𝖓𝖎𝖈𝖍𝖙𝖘 𝖜𝖊𝖎ß. 𝖀𝖒 𝖉𝖎𝖊𝖘𝖊𝖓 𝖀𝖓𝖙𝖊𝖗𝖘𝖈𝖍𝖎𝖊𝖉 𝖇𝖎𝖓 𝖎𝖈𝖍 𝖜𝖔𝖍𝖑 𝖐𝖑ü𝖌𝖊𝖗 𝖆𝖑𝖘 𝖉𝖎𝖊 𝖆𝖓𝖉𝖊𝖗𝖊𝖓."

    ~𝟒𝟓. 𝖛. 𝕮𝖍𝖗.

  • Update vom 10.05.21:

    • Behebung von falschen Formulierungen oder Grammatikalischen Fehlern
    • Verbesserte Separierung und Definition von Absatz 1 §1 "Körperverletzungen" sowie das hinzufügen der Gefährlichen Körperverletzungen
    • Genauere Trennung zwischen Absatz 1 §3 "Totschlag" und Absatz 1 §4 "Mord" sowie genauere Definierung des Motivs und der Umstände
    • Erweiterung und verbesserte Definierung von Absatz 4 §1 "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" sowie Absatz 4 §2 "Behinderung der Justiz"
    • Genauere Angaben zu Absatz 3 §3 "Beleidigung", Absatz 3 §2 "Hausfriedensbruch", Absatz 2 §3 "Diebstahl"
    • Genaue Angabe Bezogen auf Absatz 8 "Taten gegen das Betäubungsmittelgesetz" bezüglich der Ernennung von (in Evocity / auf Suchtbunker) bekannten Drogen und Betäubungsmittel


    So dies sind die neuen Änderungen am Strafgesetzbuch hier auf Google Docs zu finden.


    Ich möchte an erster Stelle Trexxo Demote danken, welcher ein enormes Feedback hinterlassen hat wodurch ich erneut einige Sachen hinzufügen und verbessern konnte sowie die allgemeine Nutzung des StGB für Evocity verbessern konnte. Hierbei möchte ich mich noch mal sehr bedanken für das Feedback!

    Einmal editiert, zuletzt von Jan Yeti ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!