Beiträge von Trexxo Demote

    Hinzugefügt:

    - Das Ausnutzen und/oder Umgehen von Begrenzungen und anderen Systemen ist untersagt.

    - Das Ausnutzen von Bugs ist verboten, sollte man einen Bug finden ist dieser sofort per Ticket zu melden.

    - Beleidigungen sind erlaubt, solange sie einen zum Rollenspiel passenden Hintergrund haben. Schwere Beleidigungen sind weiterhin zu unterlassen.

    - Jeder (Durch-)Gang muss mindestens zwei Spieler breit und einen Spieler hoch sein.


    Bearbeitet:

    Alte Regel: Eine Base, welche sich im Aufbau befindet, kann mit einem “Im Bau” Textscreen versehen werden. Dann dürfen sich in dieser Base keine Wertgegenstände mehr befinden. Darunter zählen auch Autos. Eine Base die als „Im Bau“ gekennzeichnet wurde, darf nicht geraidet werden.

    Neue Regel: Eine Base, welche sich im Bau befindet, darf mit einem Textscreen als solche markiert werden, solange sich innerhalb dieser keine Wertgegenstände, Geiseln etc. befinden. Eine Base welche als "Im Bau" markiert wurde darf nicht geraidet werden.


    Alte Regel: Wenn eine aktive Bedrohung mittels einer Waffe gegen eine Person gerichtet wird, ist die betroffene Person nicht berechtigt eine Waffe herauszuholen. FearRP ist hier einzuhalten. Diese Regel greift nicht bei einem aktiven Feuergefecht.

    Neue Regel: Wenn eine aktive Bedrohung mittels einer Waffe gegen eine Person gerichtet wird, ist die betroffene Person nicht berechtigt eine Waffe herauszuholen. FearRP ist hier einzuhalten. Diese Regel greift nicht bei einem aktiven Feuergefecht. Der Weapon Checker zählt während einer Waffendurchsuchung auch als Bedrohung.

    Änderungen vom 25.07.2021


    Hinzugefügt:

    - Das schwarze Material und damit verbundene Basen, um sich einen Vorteil zu verschaffen ist verboten.

    - Jegliche Schießscharten und ähnliches müssen so konzipiert sein, dass man den Spieler mindestens zur Hälfte sieht.

    - Das grundlose provozieren zum Deathmatch oder zu Maßnahmen einer Strafverfolgungsbehörde ist verboten.

    - FAQ


    Bearbeitet:

    Alte Regel: Wenn ein Teammitglied jemanden aus dem Job entfernt, zählt dies als Demote. Es ist dann untersagt, direkt wieder dem Job zu joinen.

    Neue Regel: Wenn ein Teammitglied jemanden aus dem Job entfernt, darf dieser nicht direkt den Job wieder joinen.


    Alte Regel: Verbreiten von Aufnahmen auf öffentlichen Plattformen, ohne Genehmigung durch das Management, sind untersagt. Die Ausnahme stellt hierbei Beweisaufnahmen, welche nicht öffentlich und nur über einen Link einsehbar sind.

    Neue Regel: Jeder, der dem Server joint, erklärt sich einverstanden, dass Aufnahmen oder Streams vom Spielgeschehen veröffentlicht werden.


    Alte Regel: Das StVR ist (samt der StVO) von den Spielern einzuhalten.

    Neue Regel: Die Straßenverkehrsordnung ist zu berücksichtigen. Extreme Verstöße werden von Teammitgliedern bestraft.


    Alte Regel: Das RDM von anderen Spielern ist verboten.

    Neue Regel: RDM ist verboten


    Alte Regel: Um einen Spieler zu töten, bedarf es einer Schussankündigung, welche eine direkte Ankündigung der folgenden Konsequenz beinhaltet. Ausnahme: In Fällen der Notwehr bedarf es keiner Schussankündigung. (Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden und liegt im Auge des zuständigen Teammitglieds)

    Neue Regel: Um einen Spieler zu töten, bedarf es einer Schussankündigung, welche eine direkte Ankündigung der folgenden Konsequenz beinhaltet. Ausnahme: In Fällen der Notwehr bedarf es keiner Schussankündigung. (Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen Angriff von sich abzuwenden und liegt im Auge des zuständigen Teammitglieds)


    Alte Regel: Beleidigungen sind im Rollenspiel grundsätzlich gestattet. Diese dürfen aber nur mit einem Roleplay-Hintergrund getätigt werden, welcher zum Rollenspiel passt. Trotzdem müssen diese aber im angemessenen Bereich bleiben. Heißt: schwerwiegende Beleidigungen sind weiterhin nicht erlaubt!

    Neue Regel: Beleidigungen sind mit RPlicher Begründung erlaubt. Schwere Beleidigungen sind verboten


    Alte Regel: Ein Roleplay-Name muss Roleplay tauglich sein. Dieser darf keine Sonderzeichen enthalten. Namen wie zum Beispiel “Stone Stone” sind verboten. Auch darf der Name nicht beleidigend oder politischer Abstammung sein.

    Neue Regel: Ein Roleplay-Name muss Roleplay tauglich sein. Auch darf der Name nicht beleidigend oder politischer Abstammung sein.


    Alte Regel: Jegliche Materials auf allen Props sind verboten. Die Ausnahme hierbei stellen realistische Materials. Beispiel: Holz Material an Wänden.

    Liste mit Materialien welche verboten sind:

    Alle durchsichtigen Materials, Flesh Material, Material welches das Sichtfeld von Personen einschränkt.

    Neue Regel: Jegliche Materials auf allen Props sind verboten. Die Ausnahme hierbei stellen realistische Materials. Beispiel: Holz Material an Wänden.

    Liste mit Materialien welche verboten sind:

    Alle durchsichtigen Materials, Flesh Materialk, Material welches das Sichtfeld von Personen einschränkt, Schwarzes Material und Farbe


    Alte Regel: Das sinnlose spawnen von Props fällt unter den Begriff Propspam.

    Neue Regel: Propspam ist verboten.


    Alte Regel: Bei einer Fadingdoor muss zusätzlich mindestens ein Keypad und ein Knopf existieren. Der Knopf muss unmittelbar hinter der Fadingdoor platziert werden.

    Neue Regel: Bei einer Fadingdoor muss zusätzlich mindestens ein Keypad und ein Knopf oder zwei Knöpfe existieren. Der Knopf muss unmittelbar hinter der Fadingdoor platziert werden.


    Entfernt:

    - Ein Bankraub darf erst gestartet werden, wenn mindestens vier Beamte einer Strafverfolgungsbehörde im Dienst sind.

    - Das schwarze Material und damit verbundene Basen, um sich einen Vorteil zu verschaffen ist verboten.

    - Jegliche Schießscharten und ähnliches müssen so konzipiert sein, dass man den Spieler mindestens zur Hälfte sieht.


    FAQ: [ Hier klicken ]


    Weitere Hinweise:

    - Alle Keybinds können bei Bedarf unter "F4" geändert werden.

    - Der Werbung-Chat wird mit dem Befehl /w - /aw verwendet

    - Für hochrangige einer Behörde stehen !uprank und !downrank zur Verfügung

    - Mit !bkat kann der Bußgeldkatalog für die Polizei geöffnet werden

    - Um einem Bankraid beizutreten nutze !bankraid

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    Sehr geehrter Noah,

    der Zoll hat es grundsätzlich nicht leicht.


    Der Auftrag des Zoll ist es eigentlich verbotene Waren aufzuklären und zu beschlagnahmen, sowie Steuerverstöße zu ahnden.


    Dabei werden die Beamten des Zoll häufiger eingeschränkt, wenn baulich keine Möglichkeiten bestehen. Man wird rund um die Uhr umgefahren, keiner nimmt ansatzweise Rücksicht auf Personen auf der Fahrbahn und wenn doch, na dann Vollgas drüber.


    Der zeitliche Aspekt einer solchen Verkehrserhebung ist eigentlich ziemlich gering - vorausgesetzt alle halten sich an die vorgegebenen Einrichtungen. Auch spielt die Kooperation mit den Berhörden im Roleplay eine wichtige Bedeutung. Wenn man sich strikt weigert und sowie nur total genervt von allem ist, dann ist das keine Magie, dass die Maßnahmen länger dauern, als einem das selber vielleicht lieb ist.


    Fazit: Dieser Vorschlag ist in meinen Augen überflüssig. Haltet euch an die Spielregeln vom Zoll und geht auf diese doch unterbesetzte Behörde im Roleplay ein. Es erleichtert vieles auf beiden Seiten.


    Gruß Trexxo

    Sehr geehrter Jusden,


    zu deiner oben aufgeführten Bewerbung habe ich ein Paar Fragen:


    Wie oben angegeben verkörperst du bereits einen Roleplay Charakter im Rahmen der 501. Legion. Diese Roleplay Charaktäre nehmen - genau wie der zu welchem du Dich gerade beworben hast - viel Zeit und Aufmerksamkeit in Anspruch. Erfahrungsgemäß ist es so, dass dann einer der beiden Charakäre eher dazu neigt, vernachlässigt zu werden, obwohl sie einen essenziellen Teil des Rollenspiels darstellen.


    Wie möchtest du also bewerkstelligen, dass das bei dir nicht der Fall ist?


    Und


    Einen Charakter in einem Event zu verkörpern gibt einem durchaus die Möglichkeit, in Erwägung zu ziehen, diesen Charakter tatsächlich spielen zu wollen und schafft gewisse Anreize. Alleine der Fakt, dass du diesen mal in einem Event gespielt hast, würden mich als Grund nicht überzeugen, genau Dich als diesen Charakter zu wählen. Viele wichtige Faktoren fehlen in dieser Begründung.


    Also die Frage: Wieso sollte man Dich nehmen, und nicht irgendjemand anderen?


    Ich bitte um Ergänzung oder Nachtrag.


    Weiterhin viel Erfolg und gleib gesund!


    Mit freundlichen Grüßen


    Trexxo

    Erstmal Jan Yeti immer wieder gerne.


    Falls noch etwas seins sollte auch bezüglich der Rückmeldung, würde ich mich sehr darüber freuen!

    Ich würde vorschlagen, dass wenn Du Fragen in Richtung Strafrecht haben solltest, Du mir gerne schreiben kannst.


    Ansonsten weiterhin viel Erfolg!


    Bleibt gesund & mit freundlichen Grüßen


    Trexxo

    Falls eine Rückmeldung oder Kritik besteht, würde ich mich sehr darüber freuen, da dieses RP Strafgesetzbuch für Evocity einfach...

    Sehr gerne.


    Im großen und ganzen ganz okay, mir fehlt aber noch ein bisschen was.



    Fangen wir bei der Körperverletzung an. Hier wurde die Tatvariante der Gesundheitsschädigung aufgeführt. Ist an sich nicht falsch, aber auch eine körperliche Misshandlung (Jede üble oder unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt) - was die Unterstufe der Gesundheitsschädigung ist - stellt eine Körperverletzung da. Die unter Punkt a und b aufgeführten 'Beispiele?' gehen nach meiner Rechtsauffassung in den Bereich der gefährlichen Körperverletzung, um genau zu sein in den §224 (1) Nr. 5 StGB. Wo wir schon bei der gefährlichen Körperverletzung sind: Mir fehlt die Aufschlüsselung in fahrlässige Körperverletzung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung.



    Bei einem Tötungsdelikt sind folgende grundlegende Dinge zu beachten: Ein Mörder ist nur, wer auch die Tatbestandsmerkmale des Mordes erfüllt. Darunter zählt nach §211 (2) StGB wer:

    - aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst niedrigen Beweggründen,

    - heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    - um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

    handelt.

    Hier gilt also immer das Tatmotiv zu klären. Es könnte sich sonst, für den dieser Paragraph nicht greift, auch um einen Totschlag, eine Körperverletzung mit Todesfolge, Tötung auf Verlangen usw. handeln.



    Beim Hausfriedensbruch fehlt mir die Tatvariante des "oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt". Zitat §123 StGB

    Hier ist, genau wie bei der Sachbeschädigung und beim Diebstahl geringwertiger Sachen (also unter 25€) zu beachten, dass es sich hier um Antragsdelikte handelt.



    Beim Diebstahl ist von dir nur die bewegliche Sache aufgeführt. Wichtig ist auch: die bewegliche Sache muss fremd sein. Heißt, nicht im alleineigentum des Täter und nicht herrenlos. Bei der Aneignung fehlt mir auch noch die Rechtswidrigkeit. Sprich die rechtswidrige Zueignungsabsicht wird hier geprüft.



    Bei der Beleidigung muss der Taterfolg nicht die negative Ansicht einer anderen Person sein, sondern der Geschädigte muss sich in seiner Ehre gekränkt fühlen.



    Beim Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte bedarf es einer aktiven Widerstandshandlung. Das bloße widersetzen von Anweisungen oder das entziehen aus der Maßnahme durch Flucht reicht für eine Widerstandshandlung nicht aus. Aufgeführt ist auch das "Ausüben von Gewalt gegen diese". Hier ist klar zu differenzieren, ob sich diese Gewalt gezielt auf den Körper des Amträgers richtet. Die Grenze zum Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte ist hier sehr klein.



    Behinderung der Justiz gibt es so nicht und macht in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn. Hier kommen für mich §258 StGB (Strafvereitelung) und §164 StPO (Festnahme von Störern) in Betracht.



    Im Bereich des Waffenrechts ist die Notwehr (ich gehe vom StGB aus) erwähnt. Diese müsste definiert und die Nothilfe, sowie der rechtfertigende Notstand hinzugefügt werden.



    Im Bereich der StVO muss auf jeden Fall erwähnt werden, dass es sich hier fast ausschließlich um Ordnungswidrigkeiten handelt.



    Der schwere Eingriff in den Straßenverkehr ist ebenfalls von der Gefährdung des Straßenverkehrs, sowie der Nötigung im Straßenverkehr zu differenzieren. Allgemein geltende Straftaten des StGB können natürlich auch im Bereich von Verkehrsstraftaten geschehen.



    Beim BtMG ist jetzt zwar aufgeführt, dass das Handeln mit Drogen verboten ist, aber nicht was überhaupt eine Droge darstellt. Also am besten einfach eine Auflistung.


    Hoffe das Feedback reicht für den Anfang :)


    Bleibt gesund & mit freundlichen Grüßen


    Trexxo

    Moin,

    hier mal meine Meinung zum Vorschlag.

    Das habe ich mir ungefähr so vorgestellt das unter dem Bett manchmal so eine Brechstange ist, mit der man dann die Tür knacken kann.

    Das ist ja komplett sinnfrei. Die Polizei, welche sowieso schon von allen belagert wird - meist unterbesetzt und in Relation zur Spieleranzahl ein Witz ist - soll sich jetzt auch noch darum kümmern, dass die eigenen Gefangenen nicht ausbrechen? Also werden die meist mit Mühe und Not Festgenommenen eingesperrt, um dann in wenigen Minuten durch eine Brechstange wieder in Freiheit sind?


    Ich kenne zudem kein Gefängnis, wo Brechstangen oder anderes massives Brechwerkzeug unter dem Bett liegen sollen. Meist führen Gefängnisausbrüche auf Menschliches Versagen zurück, weniger oft auf Materialbeschaffenheiten.


    Ein weiterer Vorteil wäre dann auch das mehr Leute PD-Security werden weil die ja dann mal was zu tun hätten.

    Wenn überhaupt mal vorhanden, hat die PD-Security am meisten damit zu tun, unberechtigte Personen des PD's zu verweisen (und das nicht in geringer Anzahl). Ob hier tatsächlich ein funktionierendes und strukturiertes Gefangenenwesen errichtet werden kann, wage ich mal stark zu bezweifeln. Und mal zur Frage zu kommen, wer den Job übernimmt wenn keine PD-Security da ist? Die Polizei kann sich nicht um alles kümmern. Ausbrüche könnten also ohne Probleme stattfinden.


    Wenn man keinen Kollegen hat, hat man ja garkeine möglichkeit auszubrechen.

    Genau das ist das Ziel von dem, was ein Gefängnis eigentlich ist. Zu bestrafen und resozialisieren. Ich finde diese Möglichkeit sollte es von vorneherein gar nicht geben.


    Das hat ein wenig mehr RP als wenn man im Discord mit einem Kollegen abmacht das er jemanden rausholen kann, weil man ja ingame kein Telefon oder so hat (vorallem nicht im Knast).

    Und das ist so auch eigentlich nicht vorgesehen. Hier überträgst du Inforationen aus dem Out-Of-Charakter in das Roleplay und andersherum. So wird dies im Regelwerk unter Metagaming definiert. (Zu finden in den RP-Regeln)


    Ich persönlich halte nicht viel von dem Vorschlag. Wenn dies tatsächlich eingeführt werden sollte, führt dies nur zu einer stärkeren und nicht nötigen Belastung für die Kollegen der Polizei. #Dagegen



    Einen schönen Abend noch & mit freundlichen Grüßen


    Trexxo Demote

    Stimmt ja auch soweit. Kurz gefasst wird der Raid durch beide Ideen nicht verkürzt. Das Meth schniefen einerseits zieht es die Länge weil man sich hochheilt und das 5 Sekunden Meth schniefen zieht es in die Länge weil man weiß das man cooldown hat und wartet

    Das alles ist auf einen Raid bezogen. Bei einem Kampf auf freier Fläche/im Urbanen Gelände sieht das schon ganz anderes aus. Es macht das ganze deutlich realistischer. So viel wie da geschnieft wird, wüdest du davon eher tot an einer Überdosis im Graben liegen.


    Vergesst nicht, dass das ein Roleplay-Server ist Leute!!

    Aus einem ganz einfachen Grund raids zwischen Personen welche Meth usw. besitzen würden dadurch einfach nur unnötig in die länge gezogen werden weil die Personen sich trotzdem voll heilen aber es einfach nur länger dauern würde.

    Schlechtes Argument. Genauso könnte ich doch auch sagen, dass der Raid durch das ständige hochheilen in die Länge gezogen wird.

    Wenn man sich den Vorschlag durchliest und nochmal konkret darüber nachdenkt, dass ist das totaler Unsinn.


    Es gibt breites ein SEK, welches mit durch und durch guten Waffen und einem Gruppenwagen (Bearcat) bestückt ist. Eine weitere Notwendigkeit von einer weiteren - separaten - Spezialeinheit, fördert einzig und alleine das Konfliktpotenzial untereinander. Jeder will besser sein und die bessere Ausrüstung haben und schlussendlich fahren beide zu den selben Aufträgen.


    Einfach nur "cool" in Carmouflage wie ein Militär durch die Gegend zu fahren ist taktisch gesehen, in urbanen Gelände wie EvoCity einziger Schwachsinn.


    Aber jetzt mal zu deinen Jobspezifischen Regelungen:

    -Haben die gleichen Rechte wie die Polizei

    Aber

    -Dürfen kein Streife fahren

    Das ist ein einziger Wiederspruch in sich selbst??



    -Der Anführer hat eine rote Mütze auf mit normaler Militar Uniform

    Die Führungskraft zeichnet sich also - im Gegensatz zu seiner 'getarnten' Truppe - damit aus, eine Zielschreibe auf seinem Kopf zu tragen? Eine weitere Regelung von dir war es doch, dass stets Helme getragen werden, also wieder ein totaler Wiederspruch in dich selbst!?



    Job Fahrzeuge:

    Schwer gepanzerte Militär Fahrzeuge.

    (halt die Farben z.B von der Bundeswehr).

    Ich weiß ja nicht in welches Kriegsgebiet du fahren willst (auch wenn es auf Suchtbunker manchmal so rüber kommt), aber das ist definitiv zu viel des Guten. Diese Fahrzeuge dürfen gerne Einsatz im Irak oder in Syrien finden, aber doch nicht hier.



    -Ich spreche mich klar gegen diesen Vorschlag aus-