Zoll - Gesetze Evocity
Generelle Informationen:
Die Zoll - Gesetze wurden zum ersten mal in der Finanz - Konferenz des Lordregent Kjellberg`s erwähnt und berarbeitet.
Der Sinn des derartigen Gesetzes ist es, einerseits den Staat mit Steuern finanziell zu unterstützen, die Minimierung/offene Kampf gegen Schwarzarbeit, den Rauschmittelhandel drastisch zu schwächen und nicht lizenzierten Güter-Verkäufer und Dienstleistung Geber die Arbeit zu erschweren. Zuletzt beinhalten auch die externen Zoll - Gesetze wie Transport von Cargo, Pflanzen/Tiere, die aussterben bedroht sind und die Menge einzelner Waren/Gütern.
Außerkraftsetzung der Gesetze:
Die folgenden Gesetz sind nur Außerkraft, wenn...
- ...die Führungsperson/das Führungspersonal die Legislative übernimmt und somit das Gesetz außer Kraft setzt.
- ...nicht genügend spezialisiertes Personal anwesend ist.
Zoll - Gesetze(juristisch):
§ 0: Die Einnahmen des Zoll - Gesetzes dienen lediglich zur Aufstockung der Staatskasse und somit der Verbesserung und Verstärkung der Ausrüstung der Beamte.
§ 0.1: Jegliche Art der Steuerhinterziehung wird geahndet und bestraft.
§ 1: Auf den Abbau der in der Stadt gesichteten Bodenschätze liegt eine stündige Bodenschatzsteuer bei Eigengebrauch. Die Steuer entspricht 20% der insgesamten abgebauten Menge der Erze.
§ 2: Auf Verkäufer jeglicher Art an Gütern oder Dienstleistung besteht eine einmalige, prophylaktisch Mehrwertsteuer in Höhe von
5000$.
§ 3: Schwarzarbeit ist in der Stadt nicht geduldet und bringt das Recht des Zolls mit, unangekündigte Kontrollen bei Baustellen, Läden, Schächten u.ä. zu vollziehen.
§ 3.1: Das Arbeiten unter dem Mindestlohn(2888$) ist ebenfalls illegal und somit strafbar.
§ 4: Konsum oder Verkauf an Rauschmitteln ist illegal und somit strafbar.
$ 5: Der Transport von gestohlenen, umweltbedrohten oder illegalen Waren ist illegal und somit Strafbar.
Zoll - Gesetze Konsequenzen*:
* Bei der Durchführung eines Einsatzes oder Festnahme hat das Zollamt das Recht, die ZUZ (Zentrale-Unterstützungstruppe-Zoll) in Erwägung zu ziehen. Bei dieser Gruppe handelt es sich bei einer gut ausgebildeten/ausgestatteten Einsatzgruppe, die für mehr radikale, extreme Einsätze zuständig sind.
zu § 0: Wird das Geld für das Eigennutzen irgendeiner Person verwendet, handelt es sich hierbei um Korruption und wird mit einer Kündigung und Geldstrafe in Höhe von 8500$ bestraft.
zu § 0.1: In Falle einer Steuerhinterziehung herrscht vorerst ein Haftbefehl für den Straftäter. Dieser kann sich beim Zollamt stellen oder wird vom Personal dorthin begleitet. Der Straftäter muss eine Geldstrafe von 15000$ zahlen, ihm wird jegliche Rechte/Lizenzen im Handeln verbietet und der Angeklagte muss mit einer Haftstrafe von 225 Tagen rechnen. Insofern der Straftäter die Geldstrafe nicht zahlen kann/will, muss dieser dann mit einer Haftstrafe in Höhe von 480 Tagen rechnen.
zu § 1: Bei Verweigerung der Bodenschatzsteuer ist eine Geldstrafe von 5000$ fällig und ein Verbot des Abbaus. Kann/Will der Straftäter dies nicht bezahlen, liegt ein 150 tägige Haftstrafe, wie auch der Verbot des Abbaus an Bodenschätze.
zu §2: Bei Verweigerung der Mehrwertsteuer wird der Laden/die Dienstleistung erstmal eingestellt. Insofern die Person das Geschäft weiterhin tätigt, ist eine Geldstrafe in Höhe von 8500$ fällig, wie auch eine 50 tägige Haftstrafe.
zu §3: Wird Schwarzarbeit gesichtet, so wird der Schwarzarbeiter erstmal aus der Arbeit gezogen und er/sie/es muss erstmal die Aufenthaltsgenehmigung nachweisen. Der Schwarzarbeiter verliert jegliche Lizenzen zum Arbeiten und muss sich beim nahegelegen Arbeitsamt melden, wie auch eine Geldstrafe von 2500$ zahlen. Der Arbeitgeber verliert jegliche Lizenzen zur Arbeit Vergabe und muss diese erst beim Arbeitsamt beantrage. Zudem ist eine Geldstrafe in Höhe von 8500$ fällig.
zu §3.1: Bei der Arbeit unter dem Mindestlohn ist lediglich der Arbeitgeber schuld, der dann mit einer Geldstrafe in Höhe von 8500$ rechnen muss. Zudem muss der Arbeitgeber beim Arbeitsamt die Lohnauszahlung der Arbeiter vorzeigen.
zu §4: Wurde ein Dorgenkartell erstmal aufgeklärt, ist es dem Zoll und der ZUZ gestattet, das Gebäude/ die Anlage/ den Treffpunkt zu stürmen. Alle Rauschmittel werden konfisziert. Der Konsument erhält eine 5000$ Geldstrafe, wie auch die Verpflichtung eine Therapie zu besuchen. Der Verkäufer und Ersteller der Rauschmittel erhalten eine Geldstrafe in Höhe von 8500$, als auch eine 750 tägige Haftstrafe.
zu §5: Der Transport oben genannter Güter wird mit einer Geldstrafe von 5000$ bestraft, wie auch die Abnahme der Lizenz des Transportierens. Insofern es sich bei einer großen Menge an illegalen Gütern handelt, ist auch mit einer Haftstrafe zu rechnen.
Gute Grüße,
das Zollamt
ZitatWir bringen dem Vater Staat das Geld ein! - Zollamt