Beiträge von UweBirne

    Wenn ein eindeutiger Call von Partei A zu Partei B kommt, welcher eine Forderung beinhaltet, die mit Gewalt droht oder eine eindeutige Gewaltdrohung seitens des Bedrohers vorliegt, ist Partei B berechtigt Partei A zu erschießen. Das Tasern und festnehmen gilt nicht als Gewaltdrohung.



    Man könnte es auch anders formulieren da ich nicht der beste bin wenn es um Regeln schreiben geht.

    Guten Tag liebe Leser/in

    und herzlich willkommen zu meinen Verbesserungsvorschlag.


    Ich komme mal direkt zum Punkt.


    Laut §6.5 ich Zitiere

    " Wenn ein eindeutiger Call von Partei A zu Partei B kommt, welcher eine Forderung beinhaltet, die mit Gewalt droht oder eine eindeutige Gewaltdrohung seitens des Bedrohers vorliegt, ist Partei B berechtigt Partei A zu erschießen. Als Gewaltdrohung wird auch das Anvisieren mit einer Waffe gezählt.


    kurz gesagt wenn zb. ein Polizist ein Gangster Tasert darf ein anderer Gangster denn Polizisten laut Regelwerk legitim erschießen.

    Was für mich und Wahrscheinlich viele andere wenig bis kein sinn macht.

    Durch diese Regel wird das RP massiv gestört oder auch Behindert. durch eine Abänderung dieser Regel oder Abschaffung wäre viel mehr Roleplay unter denn Usern möglich.


    Man könnte zb. anstatt man sofort einen Erschießen darf einen Schuss Call ausrufen, Sodas mehr Roleplay möglich ist und nicht sofortig wieder einer Erschossen wird. Man könnte aus zb. einer Festnahme eines Mafia Mitgliedes eine Geistelnahme machen.


    Ich zähle die Vorteile nun auf. :

    - Mehr Roleplay möglichkeiten

    - Weniger unnötiges rumgeschiesse

    - Es wäre mehr Realitätsnahe


    Und die Nachteile werde ich ebenfalls auf zählen. :

    - Warscheinlich mehr FearRP brüche durch zb. das nicht erheben der Hände


    weite sachen fallen mir zum momentanen Zeitpunkt nicht ein.


    Ich verabschiede mich und freue mich mit euch über dieses Thema zu Diskutieren.

    Ich hoffe ihr versteht was ich mit diesem Beitrag meine.


    MFG

    Uwe.