Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie herzlich offiziell in den Bundestag einladen.
Desweiteren bedanke ich mich für das Vertrauen der wertgeschätzten Kollegen und Kolleginnen in meine Person und ich werde den Bundestag mit besten gewissen leiten und führen.
An der Bundestagssitzung können natürlich wie immer, Parteien und Parteilose-Vertreter teilnehmen, diese müssen im Vorfeld natürlich ihre Partei anmelden und dementsprechend bewerben und dann vom Volke gewählt werden.
Sollten Sie eine Partei gründen wollen, so melden Sie sich bitte auch vorher unter diesem Beitrag an (bis zum 23.06.2022) . Ihr werdet dann vom Bundestagspräsidium formell bestätigt.
Um nun eine Partei zu gründen, möchten wir hier eine Vorlage
vorgeben, wo wir auch drum bitten möchten, diese einzuhalten,
falls Sie dem Wunsch nachkommen eine Partei zu gründen.
VORLAGE
Name der Partei:
Kürzel der Partei:
Parteivorsitzende/r:
(falls vorhanden:
Stv. Parteivorsitzende/r):
Kanzlerkandidat/in:
Parteimitglieder:
Wahlprogramm:
Partei Farbe:
Wie immer darf natürlich auch von jeder Partei an den Tagen vor der Bundestagssitzung,
sowohl als auch an dem Tag der Sitzung Wahlplakate aufgehängt werden,
dasselbe gilt natürlich auch für Parteilose.
Ebenfalls darf am Tage der Bundestagssitzung Werbung für die jeweilige Partei,
oder den Parteilosen, welcher dann via Erststimme gewählt werden würde geschaltet werden.
Wir bitten natürlich um einen respektvollen Umgang zwischen den Parteien.
Die Anträge für eine Partei bitte unter diesem Link einreichen bis zum 23.06: https://forms.gle/x3PzpoKvuVBLuQZ38
Es können auch Bürger Themenvorschläge bringen, die dann im Bundestag behandelt werden sollen.
Parteien dürfen keine rechtswidrigen Wahlprogramme besitzen,
welche beispielsweise auf keiner demokratischen Grundlage basieren,
ebenfalls werden gewaltverherrlichende Inhalte ebenso nicht toleriert.
Unverantwortliches Verhalten innerhalb des Bundestages
von Abgeordneten, wie z.B. das Beleidigen gegen
Parteien, oder das Verbreiten von Rufmord, sowohl als auch
ungewöhnliches Verhalten kann vom Bundestagspräsident
mit Rügen entgegen genommen werden.
Ebenfalls können Abgeordnete in solchen Fällen das Wort
entzogen werden oder gar von der Sitzung oder vom
Bundestag auf lebenslang verwiesen werden.
Drohungen, Beleidigungen etc. außerhalb des Bundestages
ausgehend von Abgeordneten oder ganzen Parteien werden
hierbei auch nicht toleriert und dementsprechend auch sanktioniert.
Der Bundestagspräsident verfügt hierbei über das Hausrecht.
Sollten solche Vorfälle von Parteien ausgehen,
kann eine ganze Partei je nach Härte dementsprechend
aus dem Plenum verwiesen werden oder gar vom
Verfassungsschutz verboten werden.
Um in dem Bundestag gewählt zu werden müssen Parteien über 5% der Wähler überzeugen.
Dann dürfen gewählte Parteien Abgeordnete in den Bundestag schicken, die Anzahl der Abgeordnete richtete sich nach dem Wahlergebnis der Partei.
Tagesablauf am 24.06.2022
Wie auch bei der letzten Bundestagssitzung,
erfreuen wir uns über jede Person,
die an der Sitzung teilnehmen möchte.
Bis dahin wünschen wir Ihnen aber noch
eine schöne Zeit!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Doom
Bundestagspräsident