Gemäß unserer Verfassung:
Artikel 16 Staatsstruktur
(1) Regierungsoberhaupt ist der Gouverneur
Artikel 34 Wahlrechtsgrundsätze.
(1) Der Gouverneur wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
und geheimer Wahl gewählt. Er ist Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen. Gewählt ist, wer die
Stimmen der Mehrheit der wahlberechtigten hinter sich vereinigt.
(2) Wahlberechtigt und wählbar ist, wer das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und nicht
vorbestraft ist. Vorbestraft ist, wer eine Haftstrafe von mindestens vier Jahren vollzogen hat.
(3) Ausgeschlossen sind des Weiteren diejenigen Personen, gegen die ein Verfahren vertreten durch
die Staatsanwaltschaft eröffnet ist und eine Haftstrafe von mehr als fünf Jahren zu erwarten ist.
WERDEN HIERMIT WAHLEN AUSGERUFEN
JEDER DER NACH ARTIKEL 34 (2) WÄHLBAR IST UND INTERESSE AM GOUVERNEURS AMT HAT, BEWIRBT SICH BITTE MIT SEINEM PROGRAMM UNTER DIESEM BEITRAG.
Ihr Office of the Deputy Attorney General